Rechtsanwältin Sylvia Sontowski

Tätigkeitsschwerpunkte


  • Allgemeines Zivilrecht
  • Vertragsgestaltung


Kontakt


Diesterwegstraße 8c
35745 Herborn
Telefon: 02772 922-626 oder -114
E-Mail: info@RAin-Sontowski.de

Beruflicher Werdegang

Studium der Rechtswissenschaften an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, 1985 Abschluss des Referendariats im Ober- landesgerichtsbezirk Nürnberg mit dem zweiten juristischen Staats- examen. Seit 1986 als Rechtsanwältin in überwiegend wirtschaftsrechtlich orientierten Anwaltskanzleien in Erlangen, Nürnberg und Herborn tätig.

 

Vertretung von mittelständischen Unternehmen (v. a. aus der Möbel- branche) und Handwerksbetrieben im Bereich der Vertragsgestaltung und der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, sowie Vertretung von Privatpersonen vor allem im Verbraucherrecht in der 2002 gegründeten eigenen Kanzlei in Herborn.

Tätigkeitsschwerpunkte

Allgemeines Zivilrecht

Rechtsanwältin Sontowski berät und vertritt Sie insbesondere außer- gerichtlich und gerichtlich auf den Gebieten
* des Kaufrechts für Käufer und Verkäufer
* des Verbraucherrechts und der EU-Verbraucherichtlinien
* der Produkthaftung
* des Werkvertragsrechts und des Werklieferungsvertragsrechts für Auftraggeber und Auftragnehmer
* der gerichtlichen Vertretung bei Gewährleistungsklagen, insbesondere bei selbständigen gerichtlichen Beweisverfahren mit Sach-
verständigengutachten

Vertragsgestaltung

Rechtsanwältin Sontowski überprüft, gestaltet und optimiert Verträge und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), macht etwaige Vertrags- störungen oder Schadensersatzansprüche für Sie geltend und setzt diese konsequent für Sie durch.

Verkehrsrecht

Frau Rechtsanwältin Sontowski vertritt Sie außergerichtlich und gerichtlich bei
* der Unfallregulierung
* des Verkehrszivilrechts und des Gewährleistungsrechts
* des Verkehrsstrafrechts und der Verkehrsordnungswidrigkeiten
* des Fahrerlaubnisrechts

Forderungseinzug

Ihre Kunden zahlen fällige Rechnungen nicht? Rechtsanwältin Sontowski kümmert sich um Ihre Ansprüche von der Mahnung Ihrer Forderung bis hin zur Einleitung eines Mahn- und Vollstreckungsbescheidsverfahren sowie bis zur Klageeinreichung und der Eintreibung Ihrer Forderung im Zwangsvollstreckungsverfahren.

Bei den genannten Rechtsgebieten handelt es sich nicht um eine abschließende Auflistung unserer anwaltlichen Tätigkeiten. Erfragen Sie daher bitte im Einzelfall, ob eine Beratung bzw. Vertretung in anderen Rechtsgebieten erfolgen kann.